Die richtige Begründung

Die Krankenkassen genehmigen nur Hilfsmittel, die erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
Hat der Betroffene eine Pflegestufe, kann auch die Pflegekasse Hilfsmittel verordnen, nämlich um die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder dem Versicherten eine selbständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Fällt das gewünschte Hilfsmittel in keine dieser Kategorien, wird die Kasse es aller Wahrscheinlichkeit nach ablehnen. Natürlich steht jedem dennoch frei, sich das Hilfsmittel anzuschaffen – auf eigene Kosten.
Besser ist es, gleich beim Antrag darauf zu achten, dass die Notwendigkeit des Hilfsmittels richtig begründet wird.
Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme dennoch ab, hat man die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen – oft wird das Hilfsmittel beim 2. Versuch doch noch bewilligt.