Zustimmung der Krankenkasse

Allerdings ist dadurch noch nicht garantiert, dass Sie auch genau dieses Modell mit den gewünschten Extras erhalten. Denn vorher muss die Krankenkasse noch zustimmen.
Die Krankenkasse prüft zunächst, ob tatsächlich ein berechtigter Anspruch auf das Hilfsmittel besteht, also ob es erforderlich ist, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
Aber das alleine genügt nicht, die Krankenkasse ist außerdem noch dazu verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der Verordnung zu überprüfen.