Hilfsmittel

In Kapitel 6 erfahren Sie, wie Sie an ein Hilfsmittel herankommen.

Das Thema wird betreut von Themenpatin Hilfsmittel


Ausnahmen

Und noch ein ganz wichtiger Punkt: dieses Gesetz gilt nur, wenn die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.


Das bedeutet, dass die Krankenkasse keine Turnschuhe kaufen muss, auch wenn jemand damit weniger Beschwerden hat als in normalen Straßenschuhen. 


Sobald Sie jedoch orthopädische Schuhe benötigen, um z.B. eine Beinlängendifferenz auszugleichen oder spezielle Diabetikerschuhe, um Nervenschädigungen und Durchblutungsstörungen vorzubeugen, müssen die Krankenkassen Ihnen diese speziell auf ihre Erkrankung abgestimmten Schuhe zur Verfügung stellen.


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