Was die Krankenkasse nicht zahlt

Umgekehrt heißt das aber noch lange nicht, dass die Kasse Ihnen jedes Hilfsmittel zahlt, dass in der Liste des GKV auftaucht. Wie weiter oben erklärt muss das Hilfsmittel auch wirklich notwendig sein, damit die Kasse es genehmigt.
Dann gibt es noch einige Hilfsmittel, die die Krankenkasse grundsätzlich nicht zahlen muss:
allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (elektrische Heizkissen, Standardtelefon, Fieberthermometer, Waagen, ...)
sächliche Hilfsmittel mit geringem oder umstrittenen therapeutischen Nutzen (Mundsperren, Kompressionsstücke für Waden, Oberschenkel, Knie und Knöchel, Applikationshilfen für Wärme und Kälte, wie Kirschkernkissen oder Gelpads, ...)
sächliche Hilfsmittel mit geringem Abgabepreis (Augenklappen, Alkoholtupfer, Brillentetuis, Salbenpinsel, ...)