Nicht verordnungsfähige Hilfsmittel

Der Spitzenverband der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) hat eine Liste mit allen Hilfsmitteln, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden veröffentlicht.
Allerdings ist diese Auflistung nur eine Empfehlung und es ist durchaus möglich, dass auch Hilfsmittel, die dort nicht auftauchen, von der Krankenkasse erstattet werden. Das entscheidet die Kasse von Fall zu Fall.
Wenn Sie ein nicht verordnungsfähiges Hilfsmittel haben wollen, also eines, dass weder in der Liste auftaucht noch diese spezielle Zustimmung von der Kasse erhält, müssen Sie das Hilfsmittel komplett selbst bezahlen.