Hilfsmittel

In Kapitel 6 erfahren Sie, wie Sie an ein Hilfsmittel herankommen.

Das Thema wird betreut von Themenpatin Hilfsmittel


Pflegehilfsmittel

Wenn anstatt der Krankenkasse die Pflegekasse die Hilfsmittel zur Verfügung stellt, sieht das ganze etwas anders aus.


Die Voraussetzung, dass die Pflegekasse überhaupt etwas verordnen kann, ist der Erhalt einer Pflegestufe (egal welche) beziehungsweise ein vorliegender Antrag darauf.


Ist dieses Kriterium erfüllt, kann die Pflegekasse Hilfsmittel verordnen, 


  • um die Pflege zu erleichtern, 
  • Beschwerden zu lindern oder 
  • dem Versicherten eine selbständigere Lebensführung zu ermöglichen. 


Das gilt allerdings nur, wenn das Hilfsmittel nicht aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung benötigt wird – dann ist nämlich die Krankenkasse zuständig. Für Pflegehilfsmittel ist auch nicht unbedingt eine Verordnung des Arztes nötig, stattdessen wird der Antrag auf das Hilfsmittel direkt bei der Pflegekasse eingereicht.


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