Pflegehilfsmittel

Pflegeheimbewohner haben generell keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, denn bei einer stationären Versorgung muss das Heim diese zur Verfügung stellen.
Die Pflegekasse ist dafür da, die Versorgung zuhause zu gewährleisten.
Dazu gehören zum Beispiel Pflegebetten, Badewannenlifter, Toilettenrollstühle, Notrufsysteme, Lagerungsmaterial, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und vieles mehr.
Aber wie gesagt: liegt zusätzlich eine Erkrankung vor ist nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse.