Hilfsmittel

In Kapitel 6 erfahren Sie, wie Sie an ein Hilfsmittel herankommen.

Das Thema wird betreut von Themenpatin Hilfsmittel


Wartung des Hilfsmittels

Die Krankenkassen haben das Recht, Ihnen die nötigen Hilfsmittel nur leihweise zu überlassen, was sie vor allem bei größeren technischen Hilfsmitteln auch tun werden.



Unabhängig davon, ob das Hilfsmittel Ihnen gehört oder nur geliehen ist, ist Ihre Krankenkasse dazu verpflichtet, notwendige Reparaturen zu übernehmen und Ihnen die Benutzung des Hilfsmittels zu erklären. Handelt es sich um ein technisches Gerät, müssen regelmäßig Wartungen und technische Kontrollen durchgeführt werden, die ebenfalls die Krankenkasse übernimmt.


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