Hilfsmittel

In Kapitel 6 erfahren Sie, wie Sie an ein Hilfsmittel herankommen.

Das Thema wird betreut von Themenpatin Hilfsmittel


Wirtschaftlichkeitsgebot

Laut § 12 des Sozialgesetzbuches (SGB V) müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Das bedeutet, die Krankenkassen müssen überprüfen, ob es nicht auch ein kostengünstigeres oder geeigneteres Hilfsmittel gibt, das den Zweck ebenso erfüllen würde. Dabei werden auch die Nutzungsdauer und die Vermeidung von Folgeschäden berücksichtigt.


Falls die Krankenkasse die Notwendigkeit eines Hilfsmittels in Frage stellt, können Sie eine Überprüfung durch den medizinischen Dienst veranlassen.


Auch wenn die Krankenkasse ein Hilfsmittel oder eine Sonderausstattung ablehnt, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, das von Ihnen gewünschte Modell mit Ihren ausgesuchten Extras zu bestellen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall die Differenz zwischen dem von der Kasse genehmigten und ihrem Wunschmodell selbst tragen.


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