Hilfsmittel

In Kapitel 6 erfahren Sie, wie Sie an ein Hilfsmittel herankommen.

Das Thema wird betreut von Themenpatin Hilfsmittel


Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen zu jedem Hilfsmittel, das die gesetzliche Krankenversicherung übernommen hat, eine Zuzahlung leisten.



Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10% des Abgabepreises, allerdings mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Kostet das Hilfsmittel weniger als 5 Euro zahlen sie stattdessen den Abgabepreis.



Auch die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, wie Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel oder Windeln beträgt 10% des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, aber höchstens 10 Euro pro Monat.


Sind die Hilfsmittel nur geliehen entfällt die Zuzahlung (allerdings kann eine Leihgebühr anfallen).


Privat Versicherte müssen keine Zuzahlungen leisten.


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