Hilfsmittel

In Kapitel 6 erfahren Sie, wie Sie an ein Hilfsmittel herankommen.

Das Thema wird betreut von Themenpatin Hilfsmittel


Zuzahlung Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel werden unterteilt in technische Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte.


Bei technischen Hilfsmitteln (Pflegebetten, Rollstühle, Hebehilfen, ...) liegt die Zuzahlung bei Versicherten ab dem 18. Lebensjahr wieder bei 10% des Abgabepreises. Allerdings liegt die Obergrenze diesmal bei 25 € und nicht bei 10 €, wie es bei von der Krankenkasse verordneten Hilfsmitteln der Fall ist. Meistens werden große technische Hilfsmittel jedoch nur geliehen. In diesem Fall entfällt die Zuzahlung (allerdings kann eine Leihgebühr anfallen).


Verbrauchsprodukte dagegen sind Pflegehilfsmittel, die nur einmal verwendet werden können, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Betteinlagen usw.. Für Verbrauchsprodukte zahlen die Pflegekassen monatlich ein Budget von maximal 31 €. Inkontinenz-Hilfsmittel fallen auch in dieses Budget, können aber bei einer diagnostizierten Inkontinenz vom Arzt verordnet werden, dann kommt die Krankenkasse dafür auf.


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