Hilfsmittel

In Kapitel 6 erfahren Sie, wie Sie an ein Hilfsmittel herankommen.

Das Thema wird betreut von Themenpatin Hilfsmittel


Zuzahlungsbefreiung

Wenn man über das Jahr hinweg sehr viele Hilfsmittel benötigt (egal ob von der Kranken- oder der Pflegekasse verordnet) und für jedes einzelne eine Zuzahlung leisten muß, kann sich das schnell aufsummieren. 


Außerdem kommen noch die Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaus- und Rehaaufenthalte und Rezeptgebühren zum Beispiel für Krankengymnastik hinzu.


Damit die Kosten nicht zu hoch werden gibt es eine gesetzliche Belastungsgrenze. Wird diese Grenze überschritten, kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden, der dann für das laufende Jahr ausgestellt wird.


Diese Belastungsgrenze liegt bei 2% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken sind es sogar nur 1%. Dabei werden die Einnahmen aller Versicherten zusammengerechnet, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Vom Ergebnis werden für den Ehepartner und pro Kind Freibeträge abgezogen.




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