Abstellen im Treppenhaus

Wohnen sie in einem Mehrfamilienhaus, lassen Sie sich nicht von Nachbarn einschüchtern, die den Rollator nicht im Treppenhaus haben wollen!
Gehbehinderte Menschen haben das Recht, Rollstühle und Gehwagen in Treppenhäusern abzustellen, solange sie dadurch keine Türen, Treppenaufgänge oder Feuermelder blockieren.
Ist das Treppenhaus sehr klein empfiehlt sich hier wieder ein zusammenklappbares Modell.
Wer Angst vor Diebstahl hat kann den Rollator auch mit einem Fahrradschloss sichern.
Gleiches gilt im Übrigen auch für Rollstühle.