Soforthilfe

In Kapitel 5 erfahren Sie, welche Rolle eine rechtliche Betreuung in der Pflege spielt und was der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung ist.

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Betreuungsverfügung

Auch bei der Betreuungsverfügung bestimmen Sie jemanden, der Ihre Angelegenheiten regelt und Entscheidungen für Sie trifft wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. 


Aber im Unterschied zur Vorsorgevollmacht, die dieser Person beinahe uneingeschränkte Vollmachten einräumt, wird hierbei der Betreuer vom Gericht regelmäßig überwacht. Das bedeutet, dass das Gericht dieser Person auch ihre Rechte entziehen kann, wenn es sie für ungeeignet befindet. In diesem Fall würde das Gericht Ihnen wieder einen Betreuer zuteilen.


Da aus diesem Grund viele Entscheidungen zunächst vom Gericht geprüft werden müssen, kann der Begünstigte der Betreuungsverfügung oft nicht so schnell handeln wie der einer Vorsorgevollmacht. Dafür wird durch die gerichtliche Überwachung sichergestellt, dass der Begünstigte immer zum Wohl des Betroffenen und nicht zu seinem eigenen handelt.

 

Der durch die Betreuungsverfügung Bestimmte erhält außerdem eine Bezahlung, die je nach Höhe des Einkommens des Verfügenden von diesem oder dem Sozialamt getragen wird.


Auch eine Betreuungsverfügung muss nicht in schriftlicher Form vorliegen, dennoch empfiehlt es sich, sie notariell beglaubigen zu lassen, damit später keine Zweifel oder Schwierigkeiten aufkommen.


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