Soforthilfe

In Kapitel 5 erfahren Sie, welche Rolle eine rechtliche Betreuung in der Pflege spielt und was der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung ist.

Das Thema wird betreut von Themenpate Soforthilfe


Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen festhalten, wie in gesundheitlichen Fragen für Sie entschieden werden soll, wenn Sie diese Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.


Sowohl der Betreuer als auch der Arzt sind an die Patientenverfügung gebunden. Allerdings ist es schwierig die Wünsche des Verfügenden so genau zu formulieren, dass sie dem Arzt die Entscheidung in jeder Situation konkret vorgeben. Aus diesem Grund empfiehlt sich die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht, denn dann kann die bevollmächtigte Person die Wünsche des Kranken in seinem Namen dem Arzt gegenüber durchsetzen. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, übernimmt ein vom Gericht beauftragter Betreuer diese Rolle.

 

Eine Patientenverfügung muss mindestens schriftlich abgefasst werden, wobei auch hier die notarielle Beglaubigung sinnvoll ist und sowohl die Identität des Verfügenden als auch die Geschäftsfähigkeit beweist.


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