Rechtliche Betreuung

Wenn jemand pflegebedürftig wird, kann es durchaus sein, dass er dadurch nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten vollständig oder auch nur teilweise zu regeln.
In diesem Fall stellt das Betreuungsgericht einen Betreuer für ihn. Dieser Betreuer soll dem Betroffenen bei der
- Verwaltung seines Vermögens,
- der Sorge um seine Gesundheit,
- der Wohnsituation oder
- bei
Behördengängen, Anträgen und anderem Schriftwechsel
helfen oder auch Entscheidungen an seiner statt treffen, wenn der Pflegebedürftige dazu nicht in der Lage ist.
Natürlich soll der Betreuer dabei im Sinne und zum Wohle des Betreuten entscheiden. Doch gerade wenn der Pflegebedürftige sich nur noch schlecht oder gar nicht mehr ausdrücken kann, ist das für einen Außenstehenden natürlich schwierig, schließlich kann er den Willen des Betroffenen gar nicht kennen.
Wer auch in rechtlichen Angelegenheiten lieber von einem Angehörigen betreut werden möchte, sollte schon frühzeitig die juristischen Grundlagen dafür schaffen.