Härtefallregelung

Bei einem Pflegebedürftigen, dessen Pflege die Anforderungen für Pflegestufe 3 weit übersteigt, kann eine Härtefallregelung in Anspruch genommen werden.
Das bedeutet, die Pflegekasse gewährt zusätzliche Sachleistungen (dazu zählen z.B. die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes) oder die Pflege in einem vollstationären Pflegeheim.
Beispiele für einen Härtefall sind z.B. wenn auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt werden wie es bei der Lagerung eines stark übergewichtigen Menschen der Fall sein kann.
Auch wenn allein die Grundpflege täglich mehr als 7 Stunden in Anspruch nimmt und davon mindestens 2 in der Nacht, handelt es sich um einen Härtefall.