Kurzfristige Arbeitsverhinderung

Eine kurzfristige Arbeitsverhinderung kann nur bei einer akuten Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen in Anspruch genommen werden.
Da die Einteilung in eine Pflegestufe zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht erfolgt ist, genügt eine ärztliche Bescheinigung über eine voraussichtliche Pflegebedürftigkeit.
Auch in Kleinbetrieben muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diese 10 Tage gewähren.