Soforthilfe

In Kapitel 2 erfahren Sie, welche Möglichkeiten an finanzieller Unterstützung es gibt, und wie Sie an diese Leistungen herankommen.

Das Thema wird betreut von Themenpate Soforthilfe


Wer zahlt im Pflegefall?

Wenn die Einteilung in eine Pflegestufe erfolgt ist, zahlt die Pflegekasse einen monatlichen Betrag für die anfallenden Pflegeleistungen. 


Dieser Betrag ist abhängig von der Pflegestufe und davon, wer die Leistungen durchführt. Wird der Betroffene zuhause von einem oder mehreren Angehörigen gepflegt, erhält er einen monatlichen Geldbetrag von maximal 


  • 235.- € bei Pflegestufe 1
  • 440.- € bei Pflegestufe 2
  • 700.- € bei Pflegestufe 3.

 

Werden die Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht, sind die Geldbeträge etwas höher. In diesem Fall rechnet die Kasse direkt mit dem Pflegedienst ab. 


Bei einer Kombination aus beidem wird auch das Pflegegeld teils an den Pflegedienst und teils an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.


Bei einer stationären Versorgung erhält das Pflegeheim das Geld direkt von der Pflegekasse, allerdings werden nur die Pflegeleistungen von dieser übernommen, Verpflegung und Unterbringung müssen privat bezahlt werden.


Bei teilstationärer Pflege wird das Geld wieder aufgeteilt.


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