Einteilung in eine Pflegestufe: Besonderheiten

Auch wenn das Alter bzw der Gesundheitszustand des Pflegenden nicht berücksichtigt werden, kann der Gutachter die Zeit, die für die Pflege benötigt wird anpassen, wenn es um den Betroffenen geht. So kann er z.B. bei starkem Übergewicht oder einer schweren Gehbehinderung mehr Zeit einplanen.
Am Ende kommt es darauf an, wie viele Minuten täglich für die Pflege benötigt werden, wobei v.a. auf die Tätigkeiten der Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung geachtet wird.
Die Betreuung von Demenzkranken, die ja oft rund um die Uhr erfolgen muss, wird dagegen nur sehr eingeschränkt berücksichtigt.
Ist davon auszugehen, dass die Pflegebedürftigkeit für einen kürzeren Zeitraum als 6 Monate besteht (z.B. nach einem schweren Unfall), erfolgt keine Einteilung in eine Pflegestufe.