Soforthilfe

In Kapitel 2 erfahren Sie, welche Möglichkeiten an finanzieller Unterstützung es gibt, und wie Sie an diese Leistungen herankommen.

Das Thema wird betreut von Themenpate Soforthilfe


Pflegestufe 1

Um Pflegestufe 1 zu erhalten, muss der Betroffene bei mindestens 2 Verrichtungen der Grundpflege auf Hilfe angewiesen sein. 


Dabei muss die Zeit, die insgesamt für die Grundpflege benötigt wird mindestens 46 Minuten betragen, die Gesamtpflegezeit (Grundpflege plus hauswirtschaftliche Versorgung)  90 Minuten.


Die Minutenangaben sind dabei ein täglicher Durchschnittswert, der aus allen Tätigkeiten berechnet wird, die innerhalb einer Woche anfallen (also auch das wöchentliche Baden oder Einkaufen).


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