Pflegestufe 0

Wird für die Betreuung eines Menschen viel Zeit benötigt, ohne dass die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 erfüllt sind, wird von einer “Pflegestufe 0“ gesprochen.
In diese Kategorie fallen viele Demenzpatienten, geistig Behinderte oder psychisch Kranke. Diese können sich oft noch alleine waschen oder ankleiden, weshalb sie die Mindestpflegedauer, die für die Grundpflege erforderlich ist, nicht erreichen und somit die Bedingung für eine Pflegestufe nicht erfüllt sind.
Dennoch ist der Betreuungsaufwand für diese Menschen extrem hoch, viele müssen sogar rund um die Uhr überwacht werden. Aus diesem Grund gibt es für solche Fälle zusätzliche Betreuungsleistungen. Diese sind wiederum abhängig von den Einschränkungen des Betroffenen.
Anhand verschiedener Kriterien
- wie aggressivem
Verhalten,
- Weglauftendenz,
- Störungen des Tag/Nachtrhythmus oder
- dem
unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Gegenständen
Besonders wichtig ist, dass in einem solchen Fall eine Bescheinigung ausgestellt werden kann, die den Aufenthalt in einem vollstationären Pflegeheim ermöglicht, der sonst nur bei Pflegestufe 1-3 ausgegeben wird.