Pflegezeit

Anspruch auf Pflegezeit gibt es nur in Betrieben mit regelmäßig über 15 Beschäftigten. Für die Dauer der Pflegezeit besteht ein Kündigungsschutz.
Die Höchstdauer der Pflegezeit ist 6 Monate, die Freistellung kann ganz- oder halbtags genommen werden, allerdings hat der Arbeitgeber bei Letzterem die Möglichkeit Widerspruch aufgrund von dringenden betrieblichen Gründen einzulegen.
Während der Pflegezeit besteht kein Gehaltsanspruch, dafür erhält der Pflegebedürftige einen monatlichen Betrag von der Pflegekasse mit dem der Pflegende entschädigt werden soll.
Wird zunächst nur eine kürzere Pflegezeit beantragt, kann sie nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängert werden. Umgekehrt benötigt auch eine vorzeitige Beendigung der Pflegezeit dessen Zustimmung, es sei denn der Pflegebedürftige verstirbt, wird in einem stationären Heim untergebracht oder wenn die Pflegebedürftigkeit nicht weiter besteht. Dann kann nach Ablauf von 4 Wochen die Arbeit wiederaufgenommen werden.
Nach Ablauf der 6 Monate gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Sonderurlaub zu stellen.