Soforthilfe

In Kapitel 2 erfahren Sie, welche Möglichkeiten an finanzieller Unterstützung es gibt, und wie Sie an diese Leistungen herankommen.

Das Thema wird betreut von Themenpate Soforthilfe


Wohnraumanpassungsmaßnahmen

Wenn jemand pflegebedürftig wird, können Treppen, zu schmale Türen oder auch das Ein- und Aussteigen in die Badewanne schnell zu schwierigen Problemen werden. 


Da meistens sowohl der Pflegebedürftige als auch dessen Angehörige in der gewohnten Umgebung bleiben wollen, wird ein Umzug oft nur als Notlösung in Betracht gezogen.


Die Umgestaltung der eigenen Wohnung auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen wird jedoch schnell teuer. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss, wenn durch die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder wenn dadurch die selbständige Lebensführung des Betroffenen wiederhergestellt wird.


Ein solcher Zuschuss muss vor der Baumaßnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden. Er beträgt pro Maßnahme höchstens 2557.- €, allerdings muss der Pflegebedürftige mindestens 10% der Kosten selbst zahlen.


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