Soforthilfe

In Kapitel 1 erfahren Sie, welche Unterschiedlichen Einteilungen der Pflege vorhanden sind und wo Sie am besten eine erste Beratung erhalten.

Das Thema wird betreut von Themenpate Soforthilfe


Behandlungspflege

Ein pflegebedürftiger Mensch bekommt von einer Schwester eines Pflegedienstes das Bein verbunden. Leistungen der Behandlungspflege müssen vom Arzt verordnet werden.

Voraussetzung ist eine krankheitsbedingte Ursache, wie z.B. eine offene Wunde aufgrund einer Druckstelle.

Die Behandlungspflege umfasst Tätigkeiten, die notwendig sind, um den Erfolg einer Therapie sicherzustellen und die nicht von anderen im Haushalt des Betroffenen lebenden Personen erbracht werden können.

Dazu gehören z.B.

  • Kontrolle von Blutdruck und Blutzucker,
  • Verbandswechsel,
  • Versorgung von Wunden und Druckstellen,
  • Medikamentengabe und Injektionen,
  • Stomapflege,
  • das Legen und Spülen eines Katheters und

Mobilisationsübungen.


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