Grundpflege

Grundsätzlich hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen von der Pflegekasse.
Welche Leistungen das genau sind, prüft ein Gutachter des MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) im Rahmen eines Antrags auf eine Pflegestufe (dazu später mehr).
Dabei deckt die Grundpflege grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten des täglichen Lebens ab, wie z.B.
- Körperpflege und -hygiene,
- Hilfe beim An- und Ausziehen,
- Ernährung,
- Lagern und
- vorbeugende Maßnahmen um Wundliegen zu verhindern.