Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Hilfeleistungen sind neben der Grundpflege ein Bestandteil des Sozialgesetzbuch (SGB XI) und sie gehören zur häuslichen Pflege.
Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet:
- Einkäufe
- Kochen
- Reinigen der Wohnung
- Spülen
- Wäsche und Kleidung waschen
Die Hauswirtschaft kann von den Angehörigen selbst oder im Rahmen des Bezuges von Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.