Soforthilfe

In Kapitel 1 erfahren Sie, welche Unterschiedlichen Einteilungen der Pflege vorhanden sind und wo Sie am besten eine erste Beratung erhalten.

Das Thema wird betreut von Themenpate Soforthilfe


Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist dazu da, die Betreuung des Pflegebedürftigen zu übernehmen, wenn die eigentliche Betreuungsperson aufgrund von Krankheit, Urlaub, einer Familienfeier oder irgendeinem anderen Grund verhindert ist.

Voraussetzung ist, dass der Pflegende den Betroffenen seit mindestens 6 Monaten betreut.

Die Kosten für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag von 1510.- € im Jahr oder 28 Tagen. Dabei werden die in Anspruch genommenen Tage vom Pflegegeld abgezogen, es sei denn, die Verhinderungspflege wird für höchstens 8 Stunden am Tag benötigt. Dann bezeichnet man sie nämlich als „stundenweise Verhinderungspflege“. Diese wird weder auf die 28 Tage angerechnet noch wird das Pflegegeld deswegen gekürzt. 


Nur wenn es um den Höchstbetrag geht, der jährlich für die Verhinderungspflege zur Verfügung steht, werden diese Kosten mit eingerechnet.


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